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BFAD-Tagung 2026: Wie geht es weiter mit Eingriffsregelung und Realkompensation?

Der Bundesverband der Flächenagenturen (BFAD) feierte in diesem Jahr sein 20-jähriges Jubiläum. Dazu waren die Mitglieder aus allen Bundesländern, Referenten aus Wirtschaft und Politik und externe Tagungsteilnehmer unter dem Motto „Qualität trotz Beschleunigung“ vom 09. bis zum 11. September nach Bonn geladen. 

Am 09. und 10. September 2026  2026 trafen sich die Mitglieder des Bundesverbands der Flächenagenturen (BFAD) in Bonn zu ihrer jährlichen Tagung. Zugleich war es ein besonderes Jubiläum, denn der BFAD feierte in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. 

Die Tagung begann mit der jährlichen Mitgliederversammlung des BFAD. Insgesamt waren 51 Mitglieder aus fast allen Bundesländern vertreten. Neben dem üblichen Prozedere rund um Jahresabschluss, Kassenbericht und Haushaltsplan fürs kommende Jahr, drehte sich schon hier viel um die sich rasant ändernde Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf die Arbeit des Verbandes.

Einig waren sich die Mitglieder darin, dass die Arbeit des Verbandes gerade angesichts dieser Herausforderungen wichtiger wird und eine weitere Professionalisierung geboten ist. Ein erster Schritt wurde in diesem Jahr bereits getan, in dem sich der BFAD ins Lobbyregister eintragen ließ, um nun auch Politiker direkt anschreiben und sich so im Gesetzgebungsverfahren Gehör verschaffen zu können.

Neue Gesetzeslage mit ungewissen Aussichten für die Kompensation

Neben den Feierlichkeiten zum 20-jährigen Jubiläum war aber auch eine gewisse Anspannung angesichts der aktuellen politischen Lage zu spüren. Denn die diesjährige BFAD-Tagung hat deutlich gemacht, dass die Eingriffsregelung vor großen Veränderungen steht. Zwischen dem Wunsch der Bundesregierung nach schnelleren Genehmigungsverfahren und dem Anspruch, Natur und Landschaft wirksam zu schützen, stellen sich viele neue Fragen.

Einige davon lauteten: Wie verändert sich die Eingriffsregelung durch die aktuellen Gesetze? Welche Rolle spielen künftig Ersatzgeld und Kompensationspools? Und warum bleiben Flächenagenturen auch weiterhin wichtige Partner für Vorhabenträger und Naturschutz?

Wenige Wochen vor der Tagung hatte die Bundesregierung erst das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) auf den Weg gebracht, um Milliardeninvestitionen in Infrastruktur und Landesverteidigung zu beschleunigen – mit mutmaßlich weitreichenden Einschnitten beim Naturschutz. Ein zentraler Punkt sieht etwa vor, dass Vorhabensträger bei bestimmten Projekte von "überragendem öffentlichen Interesse"künftig zwischen der Entrichtung von Ersatzgeld und Realkompensation frei wählen können. Die genauen Folgen des neuen Gesetzes waren zum Zeitpunkt der Tagung noch unklar, die Verunsicherung darüber aber spürbar.


„Die Kettensäge liegt an der Eingriffsregelung – und sie ist an.“

Dr. Josef Tumbrinck, Abteilungsleiter Naturschutz im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen, brachte die aktuelle Entwicklung pointiert auf den Punkt: „Die Kettensäge liegt an der Eingriffsregelung – und sie ist an.“

Tatsächlich stehen die bisherigen Strukturen der Eingriffsregelung vor neuen Herausforderungen. Infrastruktur soll schneller geplant und genehmigt werden. Neue gesetzliche Regelungen setzen dabei auf Verfahrensbeschleunigung, Digitalisierung und eine stärkere Priorisierung bestimmter Vorhaben.

Damit stellt sich zugleich die Frage nach der Zukunft der Kompensation: Welche Bedeutung wird die Realkompensation behalten? Wann kommt Ersatzgeld zum Einsatz? Und wie lassen sich Kompensationsmaßnahmen auch unter beschleunigten Rahmenbedingungen effizient und qualitätsvoll umsetzen?

Flächenagenturen: Erfahrung und Strukturen für die Zukunft

Dr. Alfred Herberg vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) blickte auf die Entwicklung der Flächenagenturen zurück. Ihre Entstehung war wesentlich durch die praktische Erkenntnis geprägt, dass die Umsetzung der Eingriffsregelung bei einzelnen Vorhabenträgern an Grenzen stieß.

Mit der Zeit entwickelte sich daraus ein vorausschauender Ansatz: Flächen und Maßnahmen werden nicht erst dann gesucht, wenn ein konkretes Vorhaben unmittelbar vor der Genehmigung steht, sondern als vorgezogene Maßnahmen durchgeführt.

Gerade diese langfristige Perspektive ist heute wichtiger denn je. Flächenagenturen können Flächen akquirieren, Maßnahmen entwickeln, Kompensation bevorraten und deren langfristige Sicherung und Pflege organisieren. Für den BFAD zeigt sich darin eine zentrale Stärke der Flächenagenturen: Sie schaffen Strukturen, die Kompensation planbarer und für Vorhabenträger handhabbarer machen.

Auch das BfN beschäftigt sich aktuell mit Fragen der Qualitätssicherung, der Bilanzierung von Maßnahmen, der Erfolgskontrolle und der Harmonisierung unterschiedlicher rechtlicher Vorgaben. Außerdem soll das BfN die Stelle benennen, die die Ersatzgelder verwalten und für Bundesvorhaben freigeben soll. So sieht es das Infrastruktur-Zukunftsgesetz in seiner jetzigen Form vor.

Neue Gesetze – neue Fragen

Dr. Susan Krohn (BMUKN/NII) gab einen juristischen Einblick in die aktuellen Entwicklungen bei der Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben. Im Fokus standen unter anderem das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) und das Bundeswehr-Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz.

Die neuen Regelungen sollen Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Gleichzeitig entstehen neue Fragen zur praktischen Umsetzung: Was geschieht mit dem Ersatzgeld? Wer verwaltet es? Wie werden Maßnahmen ausgewählt und umgesetzt? Und wie lassen sich die verschiedenen Anforderungen von Eingriffsregelung, Artenschutz, Wasserrecht und weiteren Rechtsbereichen zusammenführen?

Aus Sicht der Referentin werden dabei auch künftig die Strukturen der Flächenagenturen eine wichtige Rolle spielen. Denn Flächenagenturen sind etabliert, verfügen über Erfahrung und können auf vorhandene Flächen- und Maßnahmenstrukturen zurückgreifen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur (NaTIF). Er zeigt, dass neben der technischen Infrastruktur zunehmend auch die Bedeutung der natürlichen Infrastruktur in den Blick genommen wird. Allerdings war der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form zuletzt nicht durchs Kabinett gekommen.


20 Jahre BFAD: Rückblick und Ausblick

Anne Schöps, Vorstandsmitglied des BFAD und Geschäftsführerin der Flächenagentur Brandenburg GmbH, nahm die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit auf eine Reise von der Gründung des Verbandes vor 20 Jahren bis zum heutigen Jubiläum.

Dabei wurde deutlich, wie stark sich die Rahmenbedingungen für Flächenagenturen und Kompensation in den vergangenen Jahren verändert haben.

Das Jubiläum bot zugleich Anlass für persönliche Glückwünsche an Anne Schöps und Martin Szaramowicz, Vorstandsmitglieder seit der Gründung  – und natürlich für einige gemeinsame Erinnerungsfotos.


Qualität darf bei der Beschleunigung nicht verloren gehen

Prof. Dr. Christina von Haaren von der Leibniz Universität Hannover richtete den Blick auf die möglichen Folgen der aktuellen Entwicklungen. Ihre zentrale Frage: Wie lassen sich Beschleunigung und Qualität miteinander verbinden?

Schnellere Verfahren allein, so ihr Plädoyer, führen nicht automatisch zu besseren Lösungen. Pointiert formulierte sie: „Wir haben jetzt ein Regelungsdefizit erster Güte, aber Geld!“ Kompensation braucht geeignete Flächen, eine fachlich fundierte Maßnahmenplanung und eine langfristige Sicherung.

Auch Sebastian Rogahn vom BfN stellte die Bedeutung der Qualitätssicherung in der Eingriffsregelung heraus. Damit werde eine Aufgabe deutlich, die für Flächenagenturen besonders relevant ist: Sie können dazu beitragen, dass Kompensation nicht nur formal erfolgt, sondern fachlich sinnvoll, langfristig wirksam und nachvollziehbar umgesetzt wird. Und mit teilweise über 20 Jahren Erfahrung und Hunderten erfolgreich umgesetzten Projekten können sie auch auf die nötige Expertise verweisen.

Die Perspektive der Netzbetreiber: Der Bedarf an Kompensation bleibt

Albert Harste von TenneT und Max Geyer von 50Hertz brachten die Perspektive der Vorhabenträger ein. Für den Netzausbau gehe es vor allem um Geschwindigkeit, verfügbare Flächen und einen hohen Bedarf an Kompensationsmaßnahmen.

Dabei wurde deutlich: Auch wenn die Eingriffsregelung beschleunigt wird, bleiben andere Anforderungen bestehen. Artenschutz, Biotopschutz, Wasserrecht und Forstrecht sind weiterhin zu berücksichtigen. Der Bedarf an geeigneten Maßnahmen und Flächen bleibt damit bestehen.

Für Vorhabenträger entstehen dadurch zahlreiche praktische Fragen – etwa zur Verwaltung von Ersatzgeld, zur Organisation von Maßnahmen und zur langfristigen Sicherung.

Die Netzbetreiber sehen zwar Vorteile im Ersatzgeld, wenn eine Realkompensation zu teuer oder faktisch nicht umsetzbar ist. Aber in vielen Fällen würden sie weiter an einer Realkompensation festhalten wollen.


Europäisches Artenschutzrecht: Kompensation bleibt relevant

Den Blick über die Eingriffsregelung hinaus richtete Tobias Ross von der Kanzlei Dombert auf das europäische Artenschutzrecht. Die Kanzlei ist langjähriger Partner der Flächenagentur Brandenburg GmbH und des BFAD und unter anderem Projektpartner der Bundesnetzagentur.

An verschiedenen Themen zeigte Herr Ross auf, ​wie komplex die Schnittstellen zwischen Infrastrukturplanung und Artenschutz inzwischen sind.

Als eine mögliche Entwicklung beschrieb er eine Verschiebung vom klassischen Individuenschutz hin zu einem populationsbezogenen Schutz. Diese hätte für konkrete Zulassungsverfahren potenziell erhebliche Konsequenzen. 

Für die Praxis bleibt dabei ein Punkt besonders relevant: Konkrete Maßnahmen können vor Gericht eine größere rechtliche Beständigkeit haben als reine Ersatzzahlungen, deren Berechnung und Angemessenheit leichter zum Gegenstand von Auseinandersetzungen werden kann.

Fazit: Flächenagenturen als wichtiger Partner für die Zukunft

Die BFAD-Tagung 2026 hat gezeigt, dass die Eingriffsregelung vor einem tiefgreifenden Wandel steht. Neue Gesetze sollen Infrastrukturvorhaben beschleunigen und Verfahren vereinfachen. Gleichzeitig bleiben die Anforderungen an Naturschutz, Kompensation und langfristige Qualität bestehen. Die BFAD-Tagung hat dafür wichtige Impulse geliefert – und zugleich gezeigt, dass die Diskussion über die Zukunft der Eingriffsregelung gerade erst begonnen hat.

Für den BFAD ergibt sich daraus eine klare Perspektive: Flächenagenturen können weiterhin eine wichtige Schnittstelle zwischen Vorhabenträgern, Verwaltung und Naturschutz bilden. Ihre Erfahrung bei der Flächenakquise, der Entwicklung und Bevorratung von Maßnahmen sowie bei deren langfristiger Sicherung bietet gerade in Zeiten beschleunigter Verfahren einen wichtigen Mehrwert.

Text: Andrè Jasch, Martin Szaramowicz / Fotos: BFAD e.V.